§ 1 Leistungsgegenstand
Pro-Tech IT Solutions vertreibt Software unter einer kommerziellen Lizenz, die kompatibel zu Joomla ist. Die Software kann Open-Source Bestandteile enthalten, die unter einer nicht-kommerziellen Lizenz frei erhältlich sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Lizenzbestimmungen der nicht-kommerziellen Software auf die Lizenzbestimmungen unserer Software übertragbar sind. Für die von Pro-Tech IT Solutions hergestellte Software gelten deshalb ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Der Käufer darf je erworbener Lizenz die Software nur auf einer Toplevel-Domain nutzen. Möchte der Käufer das Produkt auf mehr als einer Toplevel-Domain nutzen, muss er dazu die nötige Anzahl neuer Lizenzen erwerben.
2.2 Dem Käufer ist es im Rahmen der Nutzung untersagt:
- die Software oder Bestandteile der Software zu verkaufen oder auf seiner Webseite ohne Einwilligung von Pro-Tech IT Solutions zum Kauf anzubieten
- die Software zu verändern oder zu modifizieren oder auf Basis der Software oder Bestandteilen der Software eine neue Software zu entwickeln und diese zu vertreiben oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine Veränderung oder Anpassung der Software zu eigenen Zwecken ist jedoch erlaubt.
- die Software bei Dritten einzusetzen oder sonst Dritten zugänglich zu machen. Möchte der Käufer etwa als Entwickler die Produkte auch bei seinen Kunden einsetzen, so bietet der Verkäufer dafür eine spezielle Developer-Lizenz an. Diese gestattet es dem Käufer, die Software im Rahmen der Nutzung bei beliebig vielen seiner Kunden und unbegrenzt vielen Toplevel-Domains, auch auf eigenen Seiten, einzusetzen.
- die Lizenz auf Dritte zu übertragen.
- die auf der Benutzeroberfläche sichtbaren und im Code befindlichen Urheberrechtsvermerke ohne Einwilligung von Pro-Tech IT Solutions zu verändern oder aus dem Produkt zu entfernen. Je nach Einzelfall gestattet Pro-Tech IT Solutions es dem Käufer auf dessen Wunsch die Urheberrechtsvermerke in der Software gegen die Zahlung eines angemessenen und von Pro-Tech IT Solutions festzulegenden Entgelts zu entfernen. Das Ermessen von Pro-Tech IT Solutions unterliegt dabei keinen Einschränkungen.
§ 3 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers
3.1 Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter des Verkäufers bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
3.2 Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
3.3 Der Käufer testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration, indem er Sie auf einer Testseite installiert und dort überprüft. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und des Supports erhält.
3.4 Der Käufer beachtet die vom Verkäufer für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise.
3.5 Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (zB durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
3.6 Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
3.7 Der Käufer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
§ 4 Haftung
4.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Pro-Tech IT Solutions Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
- bei Vorsatz in voller Höhe
- bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
- in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
- Die Haftungsbegrenzungen gem. 4.1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.2 Pro-Tech IT Solutions bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
§ 5 Leistungsbeschränkungen
5.1 Pro-Tech IT Solutions gewährleistet nicht generell die Kompatibilität der Software mit dem System des Käufers. Darüber hinaus wird keine Kompatibilität mit Produkten von Drittanbietern gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist der Käufer verpflichtet, vor dem Kauf die Systemanforderungen in der Produktbeschreibung zu beachten und sich das Produkt auf er Demo-Seite anzusehen..
5.2 Überspielt der Käufer die Software ohne vorherigen Test (siehe Punkt 3.3) in sein Live-System, übernimmt Pro-Tech IT Solutions keinerlei Haftung für auftretende Schäden.
5.3 Pro-Tech IT Solutions gewährleistet nicht, dass die Software mit allen vergangenen und zukünftigen Versionen von Joomla voll funktionsfähig ist bzw. sein wird. In der Produktbeschreibung ist dargestellt, mit welchen Versionen von Joomla die jeweilige Software kompatibel ist.
Pro-Tech IT Solutions bemüht sich stets, eine Kompatibilität mit allen kommenden Versionen von Joomla herzustellen. Ein Anspruch des Käufers besteht hierauf jedoch nicht.
§ 6 Support und Updates
6.1 Pro-Tech IT Solutions bietet im Rahmen der Gewährleistung einen technischen Support für die erworbene Software über ein Ticketsystem an. Darüber hinaus bietet Pro-Tech IT Solutions auch für Anliegen, die nicht die Gewährleistung betreffen einen kostenlosen Support. Dieser Support ist jedoch freiwillig und der Kunde hat darauf im Zweifelsfall keinen Anspruch. Für kostenlose Produkte wird generell kein Support zur Verfügung gestellt.
6.2 Für die Installation der Software verweist Pro-Tech IT Solutions auf die in der Softwaredokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Käufer vorhanden sein muss.
6.3 Bei Softwaremängeln, die der Käufer nicht verschuldet hat und die bei der Prüfung der Systemvoraussetzungen und bei einem Test vor dem Kauf auch unter Beachtung der notwendigen Sorgfalt nicht zu erkennen waren ist der Support kostenlos.
6.4 Mit dem Erwerb einer Lizenz erhält der Käufer für den Zeitraum von 6 Monaten einen kostenlosen Zugang zu allen Updates für die erworbene Software. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer für den Zugang zu Updates eine neue Lizenz erwerben.
Das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht bleibt davon jedoch unberührt.
§ 7 Schlussvorschriften
7.1 Soweit der Käufer nicht Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln. Klagt der Verkäufer, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Käufers zu wählen.
7.2 Es gilt ausschließlich italienisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
7.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.